Monatlicher Mitgliedsbeitrag
Aufnahmegebühr: pro Person 2,50 Euro, max 5,00 Euro
( gem §3-Abs. 5 der Vereinssatzung )
Die Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Zahlung der Aufnahmegebühr und der laufenden Mitgliedsbeiträge. Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich zum 01.04 und zum 01.10. per Einzugsermächtigung
eingezogen.
Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich zum 30.06 oder 31.12. möglich.
Die Kündigung ist an den Vorstand zu richten.